Seit September 2024 gibt es in Berlin den ReparaturBONUS. Berlinerinnen und Berliner, die ihre Haushaltsgeräte reparieren lassen statt sie neu zu kaufen, können sich die Kosten für die Reparatur in Teilen erstatten lassen. Schon jetzt ist der ReparaturBONUS ein großer Erfolg, wie die Abrufzahlen zeigen, und somit ein wirksames landespolitisches Mittel zur Müllvermeidung.
Zahlen zum ReparaturBONUS
In einer schriftlichen Anfrage an den Senat wollte ich wissen, wie der ReparaturBONUS bisher angenommen und wofür er genutzt wurde.
Die Abrufzahlen zeigen: Der ReparaturBONUS ist schon jetzt ein großer Erfolg. In den ersten fünf Monaten wurden bereits 726.000 € ausgezahlt. Schon jetzt können wir davon ausgehen, dass die 1,25 Millionen Euro pro Jahr, die wir eingestellt haben, wohl nicht reichen werden.
Die meisten Reparaturen entfallen auf mobile Endgeräte wie Handys und Laptops, aber auch für Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen und Geschirrspüler wird das Bonusprogramm genutzt. Der durchschnittliche Erstattungsbetragt liegt bei 119,81€. Ich freue mich natürlich, dass so viele Ressourcen gespart wurden durch den Bonus. Man stelle sich mal vor, dass all diese Geräte in den Müll gegangen wären.
Das lokale Gewerbe profitiert
Was mich besonders freut, ist, dass lokale Werkstätten und Fachbetriebe profitieren. 75% der Reparaturen wurden in solchen durchgeführt. Das zeigt, dass der ReparaturBONUS das lokale Gewerbe stärkt. Genau das wollten wir erreichen.
Bartschneidemaschinen statt Vibratoren
Warum allerdings die Reparatur von Bartschneidemaschinen gefördert wird, aber die von Vibratoren nicht, leuchtet mir nicht ein. Da muss der Senat in Sachen Gleichstellung noch ein bisschen nacharbeiten.“
So funktioniert der ReparaturBONUS
Ihr dürft pro Förderzeitraum ein Mal den ReparaturBONUS in Anspruch nehmen. Dieser gilt für Elektrogeräte wie Kaffeemaschinen, Laptops, Handys, Waschmaschinen (vollständige Liste der förderfähigen Geräte). Wer ein defektes Gerät fachgerecht reparieren lässt, erhält 50% des Rechnungsbetrags zurück, maximal 200€. Die Rechnungssumme muss dabei mindestens 75€ betragen, Barzahlungen können nicht berücksichtigt werden. Auch die Reparatur in so genannten Repair-Cafés wird berücksichtigt, indem die Kosten für Ersatzteile ab einem Wert von 25€ zu 100% übernommen werden. Die genauen Einzelheiten sind auf der Seite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Umwelt und Klima nachzulesen. Die Förderung kann ganz einfach online unter www.ibb-business-team.de/reparaturbonus/ beantragt werden. Über das Reparaturnetzwerk repami.de findet ihr Reparaturmöglichkeiten in der Nähe, nicht nur für Elektrogeräte.
