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Nach dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Erhebung einer Verpackungssteuer in Tübingen ist der Weg frei, den Einwegmüll zu reduzieren. Gegen die Steuer hatte ein Fast-Food-Restaurant geklagt, doch das Gericht entschied: Die Steuer ist rechtmäßig. Zahlreiche Städte hatten auf das Urteil gewartet, um ebenfalls eine Verpackungssteuer als Instrument zur Regulierung einzuführen.