Mit der Wasserrahmenrichtlinie hat Berlin den klaren Auftrag, alle Gewässer der Stadt – vom Grundwasser über die Flüsse und Seen – bis 2027 in einen „guten Zustand“ zu bringen. Gewässerrandstreifen haben dabei eine besondere Rolle. Das sind die Flächen entlang von Gewässern jenseits ihrer Böschungen. Sie schützen Gewässer vor Schadstoffen, sie speichern Wasser, sichern den Wasserabfluss und bieten für Tier- und Pflanzenarten Lebensraum. Gemeinsam mit meinem Kollegen Sven Meyer wollte ich in einer parlamentairschen Anfrage wissen, was Senat und Bezirke für die Gewässerrandstreifen tun.

Unterschiedliche Ressourcen für Gewässerrandstreifen

6,7 % des Landes Berlin besteht aus Wasserflächen. Diese sind nicht gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt, sodass auch in den Bezirken unterschiedliche Ressourcen für den Schutz der Gewässerrandstreifen aufgebracht werden müssen. Das hat auch meine Anfrage ergeben: Für den Schutz und die Pflege von Gewässerschutzstreifen werden nicht eigens Gelder bereitgestellt. Diese sind im Titel des Straßen- und Grünflächenamtes enthalten. Während Pankow hierzu keine Angaben machen kann, weisen Mitte und Neukölln Mittel zur Gewässerunterhaltung allgemein aus. Reinickendorf weist darauf hin, dass der Etat zur Gewässerunterhaltung zum Teil unzureichend ist.

Konkreter wird zwar das Land Berlin – es plant für die Pflege der in der Zuständigkeit des Landes befindlichen Gewässerrandstreifen 5.000 € jährlich ein. Jedoch ist dies eine bemerkenswert geringe Zahl angesichts der insgesamt 600 km Wasserläufe in der Stadt.

Es bleibt noch viel zu tun

Viele Fragezeichen stellen sich beim Umgang mit Privateigentümern von Wassergrundstücken und wie hier eine Einhaltung des Gewässerrandschutzes gewährleistet wird. Allein Charlottenburg-Wilmersdorf verweist hier auf regelmäßige Kontrollen in Abstimmung mit dem Ordnungsamt.

Je mehr ich mich mit der Wasserthematik beschäftige, desto mehr wird mir klar, dass wir unsere Gewässer besser schützen und pflegen müssen.