Der Senat hat am Dienstag, den 15.07., das Kleingartenflächensicherungsgesetz eingebracht.  Zehn Jahre lang hat die Politik eine gesetzliche Sicherung der Gärten versprochen. Jetzt ist das Gesetz endlich auf dem Weg.  

Dafür habe ich in den letzten zwei Jahren im Parlament gekämpft und gemeinsam mit vielen Kleingärtner*innen ein ganzes Jahrzehnt lang. Das ist ein Riesenschritt, der die Parzellen auf landeseigenen Flächen sichert. Das sind immerhin 80 Prozent der Kleingärten in der Stadt.  

So sieht das Kleingartenflächensicherungsgesetz aus

Im Gesetz ist die Hürde für den Wegfall einer Anlage sehr hoch gesetzt: Nur wenn das öffentliche Interesse überwiegt UND das Abgeordnetenhaus zustimmt UND Ersatzflächen in einem 4km-Radius geschaffen werden, dürfen Kleingärten aufgegeben werden. 

Für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner und auch für die Stadtnatur ist das ein so wichtiges Thema. Kleingärten sind Orte der Artenvielfalt, Kaltluftschneisen, Erholungsplätze mitten in der Stadt und Orte der Gemeinschaft. Doch seit 1990 ist ein Drittel der Anlagen in Berlin verschwunden. Daher braucht es einen gesetzlichen Schutz.  

Nach der Sommerpause beraten wir das Gesetz im Abgeordnetenhaus und schauen uns alle Details an. Nun wird erstmal gefeiert! 💃🏻✨🥳